Anspruch prüfen – Schnell und unkompliziert

Häufig gestellte Fragen

Wann bin ich antragsberechtigt?

Wenn Du ALG I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch beziehst.

Ist eure Leistung auch wirklich kostenlos?

Ja, unsere Leistung ist kostenlos! Wir rechnen über den sogenannten Arbeitsvermittlungsgutschein direkt mit dem zuständigen Arbeitsamts ab. So entstehen Dir tatsächlich keine Kosten. Wie Du den Gutschein erhälst, erklären wir Dir gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.

Wie hoch ist der Gründerzuschuss?

Der Gründerzuschuss beträgt 300€ zusätzlich zu Deinem Arbeitslosengeld, welches Du weiterhin ohne Abzüge erhälst.

Was benötige ich zur Beantragung?

1. Einen tragfähigen Businessplan

2. Den ausgefüllten Antrag und einen Lebenslauf

Wie lange erhalte ich die Leistung?

Die Leistungen kannst Du inklusive Verlängerungen für maximal 15 Monate erhalten.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss?

Nein, da der Gründerzuschuss eine „Kann-Leistung“ ist und die Bewilligung im Ermessen des Arbeitsamt Mitarbeiters liegt.

Erhalte ich den Gründerzuschuss auch, wenn ich lediglich im Nebenerwerb selbständig bin?

Ja, kannst Du. Hierfür musst Du lediglich am Tag des Beginns der Gründungszuschusszahlungen in den Haupterwerb wechseln.
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