Prüfe mit uns Deinen Anspruch auf den Gründerzuschuss. Wir beraten Dich dabei kostenlos.
Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung des Gründungszuschusses. Es liegt im Ermessen des Vermittlers von der Arbeitsagentur, ob er den Gründerzuschuss bewilligt oder nicht. Im Rahmen unseres Coachings bereiten wir Dich perfekt darauf vor, wie Du Dich im Besten Fall verhalten solltest:
Der Arbeitsvermittler wird prüfen, ob die geplante Selbständigkeit die bessere Alternative gegenüber dem Angestelltenverhältnis ist. Bereite Dich daher intensiv auf das Gespräch vor und nenne Argumente, warum die Selbständigkeit erfolgsversprechend ist.
Zeig Deinem Vermittler Deine fachliche und persönliche Kompetenz. Er trifft die Entscheidung, ob Dir der Zuschuss zusteht. Also überzeuge ihn von Deiner guten Idee und sei selbstbewusst.
Du benötigst auf jeden Fall einen schlüssigen Businessplan, bei dem alle Zahlen stimmen und das Geschäftsmodell sauber und nachovollziehbar dargestellt wird. Dies ist quasi die inhaltliche Prüfung Deiner Selbständigkeit.
Eine fachkundigen Stelle kann Deinen Businessplan begutachten und erstellt Dir eine Bescheinigung. Diese muss zusammen mit dem Antrag und Businessplan beim Arbeitsamt eingereicht werden.
Zur Förderung von Gründungen aus der Erwerbslosigkeit gibt es den Gründerzuschuss ALG I. Der Vermittlungsgutschein zur kostenlosen Beratung diesbezüglich wird AVGS genannt.
Um den Gründerzuschuss zu beantragen, muss ein professioneller Businessplan eingereicht werden. Wir können dich gerne bei der Erstellung und Einreichung unterstützen.
Der Gründerzuschuss des Arbeitsamtes beläuft sich auf Ihr letztes Arbeitslosengeld I plus eine Pauschale von 300 € zur sozialen Absicherung. Dieser wird zunächst für 6 Monate zusätzlich zum ALG I gewährt. Danach kann die Fortzahlung im besten Fall um weitere 9 Monate verlängert werden.
Mit dem AVGS Gutschein ist unsere Beratung für Dich komplett kostenlos. Melde Dich bei uns und wir zeigen Dir wie Du diese Unterstützung bekommst!
Wenn Du ALG I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch beziehst.
Ja, unsere Leistung ist kostenlos! Wir rechnen über den sogenannten Arbeitsvermittlungsgutschein direkt mit dem zuständigen Arbeitsamts ab. So entstehen Dir tatsächlich keine Kosten. Wie Du den Gutschein erhälst, erklären wir Dir gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.
Der Gründerzuschuss beträgt 300€ zusätzlich zu Deinem Arbeitslosengeld, welches Du weiterhin ohne Abzüge erhälst.
1. Einen tragfähigen Businessplan
2. Den ausgefüllten Antrag und einen Lebenslauf
Die Leistungen kannst Du inklusive Verlängerungen für maximal 15 Monate erhalten.
Nein, da der Gründerzuschuss eine „Kann-Leistung“ ist und die Bewilligung im Ermessen des Arbeitsamt Mitarbeiters liegt.
Ja, kannst Du. Hierfür musst Du lediglich am Tag des Beginns der Gründungszuschusszahlungen in den Haupterwerb wechseln.