Wir verhelfen Dir zum Gründerzuschuss
Prüfe mit uns Deinen Anspruch auf den Gründerzuschuss. Wir beraten Dich dabei kostenlos.
Bekomme ich den Gründerzuschuss wenn ich…
... ALG I beziehe?
... noch angestellt bin?
... ALG II beziehe?
... selbstständig bin?
Tipps zur Beantragung Deines Gründerzuschusses
Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung des Gründungszuschusses. Es liegt im Ermessen des Vermittlers von der Arbeitsagentur, ob er den Gründerzuschuss bewilligt oder nicht. Im Rahmen unseres Coachings bereiten wir Dich perfekt darauf vor, wie Du Dich im Besten Fall verhalten solltest:
Argumentiere gut
Sei überzeugend
Businessplan
Tragfähigkeits Bescheinigung
Existenzgründung in der Arbeitslosigkeit
Um den Gründerzuschuss zu beantragen, muss ein professioneller Businessplan eingereicht werden. Wir können dich gerne bei der Erstellung und Einreichung unterstützen.
Höhe der Förderung mit dem Gründerzuschuss
Der Gründerzuschuss des Arbeitsamtes beläuft sich auf Ihr letztes Arbeitslosengeld I plus eine Pauschale von 300€ zur sozialen Absicherung. Dieser wird zunächst für 6 Monate zusätzlich zum ALG I gewährt. Danach kann die Fortzahlung im besten Fall um weitere 9 Monate verlängert werden.
Kostenübernahme durch das Arbeitsamt
Starthilfe Bildungswerk
Prüfe online Deinen Anspruch auf den Gründerzuschuss
Häufig gestellte Fragen
Wann bin ich antragsberechtigt?
Ist eure Leistung auch wirklich kostenlos?
Wie hoch ist der Gründerzuschuss?
Was benötige ich zur Beantragung?
2. Den ausgefüllten Antrag und einen Lebenslauf