Wir verhelfen Dir zum Gründerzuschuss

 Prüfe mit uns Deinen Anspruch auf den Gründerzuschuss. Wir beraten Dich dabei kostenlos.

Bekomme ich den Gründerzuschuss wenn ich…

... ALG I beziehe?

Ja, allerdings nur unter folgender Voraussetzung: Für die Bewilligung des Gründerzuschusses, musst Du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Dein Arbeitslosengeld I haben.

... noch angestellt bin?

Die Zahlung des Gründerzuschusses kann erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beginnen. Dabei ist zu beachten, dass wenn Du selbst kündigst und damit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beiträgst, die Agentur für Arbeit Dir hierfür in der Regel eine Sperrzeit von drei Monaten auferlegt.

... ALG II beziehe?

Wenn Du Arbeitslosengeld II erhältst und Dich selbstständig machen willst, dann hast Du leider keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. In diesem Fall könnte allerdings das Einstiegsgeld, das zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird, eine Hilfe für Dich sein.

... selbstständig bin?

Ja. Damit der Gründungszuschuss gezahlt werden kann, muss die Selbstständigkeit allerdings unbedingt eine hauptberufliche Tätigkeit sein.

Tipps zur Beantragung Deines Gründerzuschusses

Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung des Gründungszuschusses. Es liegt im Ermessen des Vermittlers von der Arbeitsagentur, ob er den Gründerzuschuss bewilligt oder nicht. Im Rahmen unseres Coachings bereiten wir Dich perfekt darauf vor, wie Du Dich im Besten Fall verhalten solltest:

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Argumentiere gut

Der Arbeitsvermittler wird prüfen, ob die geplante Selbständigkeit die bessere Alternative gegenüber dem Angestelltenverhältnis ist. Bereite Dich daher intensiv auf das Gespräch vor und nenne Argumente, warum die Selbständigkeit erfolgsversprechend ist.

Sei überzeugend

Zeig Deinem Vermittler Deine fachliche und persönliche Kompetenz. Er trifft die Entscheidung, ob Dir der Zuschuss zusteht. Also überzeuge ihn von Deiner guten Idee und sei selbstbewusst.

Businessplan

Du benötigst auf jeden Fall einen schlüssigen Businessplan, bei dem alle Zahlen stimmen und das Geschäftsmodell sauber und nachovollziehbar dargestellt wird. Dies ist quasi die inhaltliche Prüfung Deiner Selbständigkeit.
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Tragfähigkeits Bescheinigung

Eine fachkundigen Stelle kann Deinen Businessplan begutachten und erstellt Dir eine Bescheinigung. Diese muss zusammen mit dem Antrag und Businessplan beim Arbeitsamt eingereicht werden.

Existenzgründung in der Arbeitslosigkeit

Zur Förderung von Gründungen aus der Erwerbslosigkeit gibt es den Gründerzuschuss ALG I. Der Vermittlungsgutschein zur kostenlosen Beratung diesbezüglich wird AVGS genannt.

Um den Gründerzuschuss zu beantragen, muss ein professioneller Businessplan eingereicht werden. Wir können dich gerne bei der Erstellung und Einreichung unterstützen.

Höhe der Förderung mit dem Gründerzuschuss

Der Gründerzuschuss des Arbeitsamtes beläuft sich auf Ihr letztes Arbeitslosengeld I plus eine Pauschale von 300€ zur sozialen Absicherung. Dieser wird  zunächst für 6 Monate zusätzlich zum ALG I gewährt. Danach kann die Fortzahlung im besten Fall um weitere 9 Monate verlängert werden.

Kostenübernahme durch das Arbeitsamt

Mit dem AVGS Gutschein ist unsere Beratung für Dich komplett kostenlos. Melde Dich bei uns und wir zeigen Dir wie Du diese Unterstützung bekommst!
Dank der entsprechende Qualifikationen und Zertifikate sind unsere Leistungen für Gründer bis zu 100% staatlich gefördert.
Team
Starthilfe Bildungswerk

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Häufig gestellte Fragen

Wann bin ich antragsberechtigt?

Wenn Du ALG I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch beziehst.

Ist eure Leistung auch wirklich kostenlos?

Ja, unsere Leistung ist kostenlos! Wir rechnen über den sogenannten Arbeitsvermittlungsgutschein direkt mit dem zuständigen Arbeitsamts ab. So entstehen Dir tatsächlich keine Kosten. Wie Du den Gutschein erhälst, erklären wir Dir gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.

Wie hoch ist der Gründerzuschuss?

Der Gründerzuschuss beträgt 300€ zusätzlich zu Deinem Arbeitslosengeld, welches Du weiterhin ohne Abzüge erhälst.

Was benötige ich zur Beantragung?

1. Einen tragfähigen Businessplan

2. Den ausgefüllten Antrag und einen Lebenslauf

Wie lange erhalte ich die Leistung?

Die Leistungen kannst Du inklusive Verlängerungen für maximal 15 Monate erhalten.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss?

Nein, da der Gründerzuschuss eine „Kann-Leistung“ ist und die Bewilligung im Ermessen des Arbeitsamt Mitarbeiters liegt.

Erhalte ich den Gründerzuschuss auch, wenn ich lediglich im Nebenerwerb selbständig bin?

Ja, kannst Du. Hierfür musst Du lediglich am Tag des Beginns der Gründungszuschusszahlungen in den Haupterwerb wechseln.